So schützen Sie sich vor Kartenmissbrauch im Internet

20. Dezember 2023 | Frankfurt | Von Juliane Schmitz-Engels

Online-Shopping ist praktisch und beliebt. Fast jede:r Deutsche kauft inzwischen online ein. Dabei erwarten Konsument:innen laut der repräsentativen GfK-Umfrage „Bezahlen als Teil des Einkaufserlebnisses 2023“ im Auftrag von Mastercard, dass der Bezahlvorgang einfach (46 Prozent), schnell (37 Prozent) und vor allem sicher (62 Prozent) ist. 44 Prozent der Befragten wünschen sich zudem, dass ihre Bezahlung gegen Betrug abgesichert ist. Zahlungen mit einer Mastercard Kredit- oder Debitkarte sind durch das sogenannte Zero Liability-Prinzip vor einem finanziellen Schaden durch Kartenmissbrauch geschützt. Das heißt, Karteninhaber:innen haften mit null Euro, wenn keine grobe Fahrlässigkeit durch den/die Karteninhaber:in vorliegt. Bei einer aktiven Freigabe eines Zahlungsauftrags – insbesondere mit starker Kundenauthentifizierung bei sogenannten Phishing-Fällen – handelt es sich um grobe Fahrlässigkeit durch die Karteninhaber:in, und es greift nicht die Nullhaftung.

Infografik: Verbraucher:innen legen besonderen Wert auf sichere und geschützte Zahlungen © Mastercard

Infografik: Verbraucher:innen legen besonderen Wert auf sichere und geschützte Zahlungen © Mastercard

Karte vor unbefugtem Zugriff schützen

Auch Karteninhaber:innen können vorbeugen, damit es erst gar nicht so weit kommt.

Infografik: So schützen Sie Ihre Karte vor Missbrauch © Mastercard

Infografik: So schützen Sie Ihre Karte vor Missbrauch © Mastercard

Online-Shop auf Seriosität überprüfen

Auch der Online-Shop sollte auf Seriosität überprüft werden. Doch was genau macht ein vertrauenswürdiges Handelsunternehmen aus und anhand welcher Kriterien kann ich das erkennen? Vor allem bei unbekannten Shops sollten Nutzer:innen aufmerksam sein und folgende Kriterien prüfen:

  • Verschlüsselte Website: Beim Bezahlen im Internet sollte auf eine sichere Datenübertragung geachtet werden. Diese erkennt man daran, dass die URL mit https beginnt und links in der Adresszeile des Browsers ein Schloss-Symbol angezeigt wird.
  • Skepsis bei allzu guten Angeboten: Zu gut, um wahr zu sein – ist oft nicht wahr. Daher Angebote immer prüfen und vergleichen. Nicht jeder Online-Shop ist echt.
  • Anbieter-Informationen: Das Impressum sollte überprüft und es sollte auf wichtige Angaben wie eine Kontaktadresse, eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse geachtet werden. Auch die Existenz der Adresse sollte überprüft werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen, Datenschutzbestimmungen und ein Widerrufsrecht sind ebenfalls Pflicht für seriöse Online-Shops. 
  • Bewertungen anderer Nutzer:innen und Kommentare in Foren lesen.
  • Shops sollten mehrere Zahlungsarten anbieten: Vorsicht ist geboten, wenn ausschließlich eine Vorkasse angeboten wird. Außerdem sollten Käufer:innen auf eine sichere Zahlungsmethode achten. 
  • Anerkannte Gütesiegel wie zum Beispiel Trusted Shops geben Orientierung und zeigen an, welche Online-Shops seriös eingestuft werden. 
  • Auffällige URL: Die URL sollte keine Rechtschreibfehler oder falsch geschriebene Markennamen enthalten. Auch Texte auf der Website sollten verständlich und fehlerfrei formuliert sein.

 

Zwei-Faktor-Authentifizierung beim Online-Einkauf nutzen

Durch die Einführung des innovativen 3-D Secure-Verfahrens ist es gelungen, die Sicherheit von Kartenzahlungen im Internet deutlich zu erhöhen. Die Zwei-Faktor-Authentifizierung hilft dabei, nachzuweisen, dass hinter der Kartenzahlung auch wirklich die Inhaberin oder der Inhaber der Karte steckt. Kund:innen müssen dabei mindestens zwei der folgenden Faktoren belegen: Besitz (z. B. Mobiltelefon), Wissen (z. B. Passwort oder PIN) und Inhärenz (z. B. Fingerabdruck oder Gesichtserkennung). Häufig geschieht diese zusätzliche Identitätsprüfung über eine spezielle Smartphone-App der Bank, welche die Karte herausgegeben hat.

Push-Nachrichten zu jeder Transaktion erhalten

Zusätzlich können je nach Bank auch Benachrichtigungen aktiviert werden. Zu jeder Transaktion erhalten Kund:innen dann eine Push-Nachricht auf ihr Smartphone und haben so alle Kontobewegungen im Blick.

Karte bei Verlust oder Betrugsverdacht umgehend sperren lassen

Wird ein Verlust, ein Diebstahl, eine missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung der Karte oder der PIN festgestellt, sind Inhaber:innen einer Mastercard dazu verpflichtet, ihren Kartenherausgeber unverzüglich darüber zu informieren und die Karte sperren zu lassen.


Bei vielen Banken geht das mittlerweile direkt in der Banking-App. Karteninhaber:innen können auch bei ihrem Kartenherausgeber anrufen. Die Telefonnummer befindet sich in der Regel auf der Rückseite der Karte und sollte auch auf dem Smartphone gespeichert und zu Hause notiert werden, um die Nummer im Falle eines Kartenverlustes sofort zur Hand zu haben. Alternativ kann auch die kostenlose Nummer 116 116 des Sperrnotrufs gewählt werden, der rund um die Uhr erreichbar ist.


Im Anschluss kann eine Ersatzkarte bei der Bank oder Sparkasse bestellt werden. Zudem lassen sich ungerechtfertigte Zahlung über das Chargeback-Verfahren anfechten und eine Rückerstattung anfordern.

Methodik
Im Auftrag von Mastercard wurde mit dem GfK eBUS® eine repräsentative Stichprobe von 1.001 Personen im Alter von 18 bis 74 Jahren online befragt. Die Befragung zu „Bezahlen als Teil des Einkaufserlebnisses 2023“ wurde im Zeitraum vom 17. bis 21. August 2023 durchgeführt.

Dieser Artikel wurde am 20. Dezember 2023 aktualisiert.

Photo of Juliane Schmitz-Engels
Juliane Schmitz-Engels, Director, Communications Germany and Switzerland